Alle für das Bauvorhaben notwendigen Unterlagen werden durch uns bei den zuständigen Behörden erhoben und
zusammengestellt. Unser Büro ist berechtigt, sämtliche Einsichtnahmen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um Grundbuchauskünfte, Anschriften von Eigentümern, Katastergrundlagen, planungs-rechtliche Grundlagen, usw.. Sollten spezielle Erhebungen notwendig sein, kümmern wir uns selbstverständlich auch um diese.
Geländeaufnahme
Planungen setzen eine genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten voraus. Vorhandene Kartenwerke sind vielfach
veraltet oder fehlen ganz. Eine topographische Geländeaufnahme liefert Ihnen detaillierte und zuverlässige Angaben über die Geländestruktur, bestehende Verkehrswege, Bebauung, Straßenbeleuchtung, Baumbestand sowie die Lage von Gewässern, Schächten, etc..
Ein durchgehend automatisierter Datenfluss und der Einsatz leistungsfähiger Software versetzt unser Büro darüber hinaus in die Lage, anhand der Messergebnisse jederzeit ein digitales Geländemodell zu erzeugen.
Unser Angebot im Bereich der Geländeaufnahme reicht von der Generierung beliebiger Längs- und Querschnitte über die Durchführung von Erdmassenberechnungen bis hin zur Erzeugung eines Geländehöhenrasters in beliebiger Dichte mit Darstellung der Geländeoberfläche in perspektivischer Ansicht. Welche Anforderungen Sie auch immer an ihre Planungsgrundlagen stellen, wir bieten Ihnen die passende Lösung.
Höhen-/ Bestandsplan
Höhen-/ Bestandsplan
Aus den im Feld gewonnen Daten erzeugen wir Ihnen detaillierte Höhen-
und Bestandspläne. Um den schnellen Datenfluss zu gewährleisten,
erhalten Sie die Pläne in digitaler Form. Die Pläne können ebenso als
Papierpläne bis zu einer Breite von 1,60m und einer beliebigen Länge
ausgegeben werden.
Amtlicher Lageplan zum Baugesuch
Amtlicher Lageplan
Für Ihren Bauantrag fertigen wir den amtlichen Lageplan an. Er stellt Ihr Grundstück und die Nachbargrundstücke entsprechend dem amtlichen Katasternachweis dar. Hier wird das geplante Gebäude mit allen für die
Baugenehmigung notwendigen Angaben eingetragen. Alle Einträge werden überprüft und der Plan durch Unterschrift und Kammerstempel beurkundet.