VERMESSUNGSBÜRO
H. WOLF

Startseite
Katastervermessung
Entwurfsvermessung
Bauvermessung
Ingenieurvermessung
Projekte
Kontakt / Anfahrt

ANSCHRIFT
Voithstraße 6
D-71640 Ludwigsburg
(Baden-Württemberg)

KOMMUNIKATION
Telefon: (07141) 388 97-07
Telefax: (07141) 388 97-08
Mobil: (0171) 377 955 1

ONLINE
E-Mail: wolf@vermessung.de
Web: wolf-vermessung.de

 
Bauvermessung
Abstecken von Baugruben


Abstecken der Baugrube

In einem ersten Arbeitsschritt werden die in der Baufreigabe festgelegten und genehmigten Unterlagen herangezogen, um das geplante Gebäude mit den gesetzlich notwendigen Grenzabständen zu berechnen. Unmittelbar vor Baubeginn werden mit der so genannten Grobabsteckung die Gebäudeeckpunkte durch Holzpflöcke in der Örtlichkeit gekennzeichnet. Anschließend kann die bauausführende Firma mit dem Aushub der Baugrube beginnen.
In diesem Arbeitsschritt wird von unserem Büro eine zum Bau benötigte Höhenmarke angebracht. 
Schnurgerüst einschneiden


Schnurgerüst

Nach der Absteckung der Baugrube wird von der Baufirma das Schnurgerüst aufgestellt. Auf diesem Schnurgerüst werden die Achsen des zu erstellenden Gebäudes durch das Anbringen von Nägeln markiert.
Bohrpfähle abstecken


Bohrpfähle

Muss Ihr Bauvorhaben auf Bohrpfählen gegründet werden, kann von uns die Absteckung der Bohrlöcher vorgenommen werden. Die spätere Kontrollaufnahme wird nach dem Verfüllen der Bohrlöcher von uns ebenfalls vorgenommen. Die Gegenüberstellung der Kontrollaufnahme mit dem "Soll" wird von uns in einem übersichtlichen Plan zusammengestellt.
Kompetente Betreuung während der gesamten Bauphase


 

Unser Büro verfügt über das notwendige "Know-how" um alle Vermessungsaufgaben während der gesamten Bauzeit Ihres Bauobjektes durchzuführen und Sie gegebenenfalls zu beraten.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Ansprechstelle für Ihre Fragen.
Die entsprechenden Vermessungsgeräte werden von uns täglich eingesetzt.
Totalstation Digitalnivelier Tachymeter GPS SAPOS-Rover Laserlot
Trimble 5600 DINI 10 Leica 1700 Trimble R8 Topcon PL-1
Lage- und Höhenbestätigung für Baurechtsbehörde


 

Nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens können von uns Lage- und Höhenbestätigungen angefertigt werden. Diese werden zur Vorlage bei der Baurechtsbehörde benötigt.
Die Vermessung wird von uns vor Ort vorgenommen und die entsprechenden Unterlagen im Büro zusammengestellt.